Gewerkschaften erzielen erneut Erfolg vorm Landgericht Hamburg

Der DJV und die deutsche journalistInnenunion in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen weiteren Erfolg für FotojournalisteInnen über die Heinrich Bauer Achat KG errungen. Nach dem Urteil (Az. 312 O 703/09) sind wesentliche Regelungen in den neuen Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen und -journalisten rechtswidrig und unwirksam, die der Verlag verwendete, nachdem ihm eine etwas andere Fassung bereits durch einstweilige Verfügung verboten worden war. Auch mit diesen Bedingungen ist der Verlag jetzt erstinstanzlich in erheblichem Umfang gescheitert.

Zu den rechtswidrigen Passagen der Bauer-Konditionen gehören vor allem die Honorarbedingungen, die der Verlag zu Lasten seiner Freien ersonnen hatte. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte für Nutzungen vor allem in Objekten der Bauer Media Group abgegolten werden sollten, ist ebenso unzulässig wie die Bedingung, wonach mit dem Pauschalhonorar auch unbekannte Nutzungsarten und die Nutzung durch kooperierende Dritte bezahlt sein sollten. Die monierten Bedingungen des Verlags wurden vom Gericht als nicht angemessen eingestuft.

Untersagt hat das Gericht auch eine Klausel, wonach Schadensersatzansprüche des Urhebers wegen der unterlassenen Urhebernennung ausgeschlossen sein sollten, auch wenn sie auf fahrlässigem Handeln des Verlags beruhten. Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag von allen ihm durch Dritte rechtskräftig auferlegten Kosten freistellen.

dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen sagte, sie hoffe vor allem auf die Signalwirkung des heutigen Richterspruchs: „Honorarbedingungen, die die Rechte von Journalistinnen und Journalisten schmälern und ihnen unangemessen Risiken aufbürden, haben keine Chance mehr.“

Dieser Beitrag wurde unter Freie und AGBs veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar