Repro Hamburg: Sozialplan abgeschlossen – Transfergesellschaft gegründet

reproDas erste Mal in der Geschichte des Heinrich Bauer Verlages – der Bauer Verlagsgrupe – der Bauer Media Group – vereinbarten die Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeberseite mit einem Betriebsrat in einer Einigungsstelle die Gründung einer Transfergesellschaft.

Und so sehen die Eckpunkte des Sozialplanes (17. Februar 2009) für die 33 Betroffenen aus:

Die Abfindungen werden folgendermaßen berechnet:
jünger als 45 Lebensjahre 0,5 Jahresdurchschnittsgehälter pro Beschäftigungsjahr
bis 49 Lebensjahre 0,6 Jahresdurchschnittsgehälter pro Beschäftigungsjahr
bis 59 Lebensjahre 0,8 Jahresdurchschnittsgehälter pro Beschäftigungsjahr
60 bis 62 Lebensjahre 0,3 Jahresdurchschnittsgehälter pro Beschäftigungsjahr:

Es kommt eine Kappung zum Tragen, die bei zwölf Monatsverdiensten festgelegt ist. Sie erhöht sich ab dem 50. Lebensjahr und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit auf 15 Monatsverdiensten, ab dem 55. Lebensjahr und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 18 Monatsverdiensten.

Die Abfindung erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 2500 Euro.
Bei Schwerbehinderten ab Grad der Behinderung 50 und ihnen gleichgestellten erhöht sich die Abfindung um 1500 Euro.

Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung erhöht sich die Abfindung für die durch die Kündigung besonders betroffene Altersgruppe: Arbeitnehmer/-innen zwischen 45 und 49 Lebensjahren und mindestens 30 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten eine Aufstockung der Abfindungssumme von 0,5 Prozent pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Arbeitnehmer/-innen zwischen 50 und 59 Lebensjahren und mindestens 30 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten eine Aufstockung der Abfindungssumme von 1 % pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Voraussetzung ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Die Mindestabfindung beträgt 80.000 Euro.

Transferprojekt: Es wird die Transfergesellschaft Küste mbH – Betriebsstätte Bauer Repro gegründet, in welche die Kolleginnen und Kollegen freiwillig gehen können und die für bis zu zwölf Monaten einen neuen Arbeitsplatz bietet, in denen Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. Die Abfindung wird dadurch nicht geschmälert.

Vermittlungsabschlag: Arbeitnehmer/-innen, die durch Vermittlung der Arbeitgeberin einen Arbeitsplatz in den externen Reprofirmen annehmen, die die Bauerobjekte übernehmen, erhalten nur 50 Prozent der Abfindung. Bei arbeitgeberseitiger Kündigung innerhalb von sechs Monaten wird die Restsumme fällig.

Die Vereinbarung kam in der dritten Sitzung der Einigungsstelle zustande. Die besondere Situation der Reprotechnik KG, in der viele Kolleginnen und Kollegen lange Betriebszugehörigkeitszeiten aufweisen, wurde in der Zusatzvereinbarung berücksichtigt. Sie kann für 16 Kolleginnen und Kollegen angewendet werden, die es zusammen auf 550 Jahre Betriebszugehörigkeit bringen. Dass es nicht direkt in den Sozialplan aufgenommen wurde, nur in einer Zusatzvereinbarung, liegt darin begründet, dass die Abfindungen nicht in der Linie des Verlages liegen, sondern höher sind. Dadurch ist das Ergebnis intern klarer zu begründen. Die für die Meisten unverständliche Vermittlungsgebühr konnten nicht verhindert werden. Die Einigungsstellenvorsitzende hielt es auf Grund von BAG-Entscheidungen für rechtmäßig die Abfindung zu kürzen, wenn ein Nachfolgearbeitsverhältnis angetreten wird. Es konnte aber die Restzahlung bei Kündigung in der Probezeit vereinbart werden. In diese „Nachfolgefirmen“ wechseln voraussichtlich zehn bis elf Kolleginnen und Kollegen. Als Erfolg ist die Gründung eines Transferprojektes zu bewerten, das erste Mal bei Bauer. Auch wenn der Arbeitgeberin kaum Kosten dadurch entstehen, ist es ein Erfolg, da Jüngere und Ältere davon profitieren.

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